Unsere Tipps zur Beratung über Pflegegrade

Junge Person hält die Hände einer älteren Person im Rollstuhl
Was sind Pflegegradeund welche Pflegegrade gibt es?

Pflegebedürftige Personen werden in verschiedene Pflegegradeeingeteilt, die unterschiedlich von den Pflegekassen subventioniert werden. DiePflegegrade orientieren sich dabei an der Beeinträchtigung der betroffenenPerson im alltäglichen Leben. Um den Pflegegrad zu bestimmen, werden daherverschiedene Bereiche betrachtet:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychologische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastung
  • Gestaltung des Alltags und soziale Kontakte

Je nach Einschränkung in den verschiedenen Kategorien,werden beim NDA Gutachtungsverfahren Punkte vergeben und gewichtet. Aus derGesamtpunktzahl ergibt sich schließlich der Pflegegrad.

  • Pflegegrad 1 - geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2 - erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3 - schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4 - schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5 - Härtefall, schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeitmit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung oder Vorliegeneiner besonderen Bedarfskonstellation

Wie beantragt man einen Pflegegrad und worauf muss man dabei achten?

Ein Pflegegrad wird beantragt, indem man einen Antrag aufPflegebegutachtung bei der zuständigen Pflegekasse einreicht. Daraufhin wirdein Gutachter des MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung),beziehungsweise von Medicproof (bei privat versicherten Patienten), zurBegutachtung zu Ihnen nach Hause geschickt. Der Gutachter stellt schließlicheine Empfehlung für einen Pflegegrad aus, an dem sich die Pflegekassen beiihrer Entscheidung orientieren.

Um sich auf dasGutachten vorzubereiten, empfehlen wir:

  1. Erstellen Sie eine Auflistung von benötigten Medikamenten und medizinischen Hilfsmitteln#
  2. Legen Sie Arztbriefe, Entlassungsschreiben oder Berichte über vergangene therapeutische und pflegerische Maßnahmen bereit
  3. Seien Sie als angehörige Person bei dem Gutachten vor Ort, um die Gutachter umfassend über die Lebenssituation aufzuklären

Seien Sie ehrlich und sachlich. Versuchen Sie die Selbstständigkeit der betroffenen Person nicht besser darzustellen, als sie ist. Dies könnte sonst negative Konsequenzen für das Gutachten haben und dazu führen, dass Sie weniger Unterstützung erhalten, als eigentlich notwendig ist.

Durch unsere tägliche Arbeit in der Altenpflege, kenn wir uns mitden verschiedenen Pflegegraden aus und können Sie zu dem Thema umfassend beraten. Außerdem geben wir Ihnen gerne konkrete Tipps für Ihre Beantragung und helfen Ihnen bei dem Verfahren. Scheuen Sie sich nicht, unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen und sprechen Sie uns gerne an.

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